rechtliche Betreuung

 

 

In Deutschland werden weit über eine Millionen Menschen rechtlich betreut.

 

Ein rechtlicher Betreuer kann durch das Betreuungsgericht bestellt werden, wenn ein Volljähriger aufgrund psychischer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.

 

Der rechtliche Betreuer nimmt in den gerichtlich bestimmten Aufgabenkreisen die Angelegenheiten des Betreuten wahr.

 

 

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© Betreuungskanzlei Trautmann