Nachlasspflegschaften

Die Nachlasspflegschaft ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses, insbesondere durch Bestellung eines Nachlasspflegers. Sie dauert in der Regel bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung eines bisher unbekannten Erben.

 

Die Nachlasspflegschaft ist eine Maßnahme zur Sicherung des Nachlasses. Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht.

 

Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben und hat u. a. die Aufgabe, diese zu ermitteln und die Nachlassangelegenheit abzuwickeln. Das bedeutet, er nimmt Kontakt mit den Nachlassgläubigern auf, er veranlasst die Bezahlung der Bestattungskosten und beendet Wohnraummietverhältnisse des Erblassers und wickelt diese ab.

 

 

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